Wir sind auch öffentliche Notare

K & B Rechtsanwälte stehen Ihnen nicht nur mit einer umfassenden Rechtsberatung zur Seite, sondern sind als öffentliche Notare auch ermächtigt, letztwillige Verfügungen, Gesellschaftsbeschlüsse sowie Verträge zu beurkunden – im nationalen wie auch internationalen Verhältnis. Zudem beglaubigen wir Unterschriften und Kopien; sie verleihen den Dokumenten einen glaubwürdigen, gehaltvollen Charakter.

Es ist immer wieder ein besonderer Moment für uns, wenn wir zusammen mit den Klienten eine Firma, einen Ehevertrag oder den letzten Willen besiegeln. Deshalb freut es uns, wenn auch Sie uns Ihr Vertrauen schenken.

Unsere Leistungen

  • Handelsrechtliche Beurkundungen (z. B. Gesellschaftsgründung oder -auflösung, Statutenänderung, Fusion, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Bürgschaftsverpflichtungen)

  • Eheverträge

  • Letztwillige Verfügungen (z. B. Erbvertrag, öffentliche letztwillige Verfügung)